Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wird der schwullesbischen Rudergruppe vom Vorstand des SCBG empfohlen, sich aus dem Verein auszugliedern. Der Vorstand untersagt Trainingsgruppenbezeichnungen wie z. B. Queerschlag.
Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wird der schwullesbischen Rudergruppe vom Vorstand des SCBG empfohlen, sich aus dem Verein auszugliedern. Der Vorstand untersagt Trainingsgruppenbezeichnungen wie z. B. Queerschlag.